Steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden: Was Sie wissen sollten
Spenden können steuerlich abgesetzt werden, wenn sie freiwillig und unentgeltlich für mildtätige, gemeinnützige oder kirchliche Zwecke getätigt werden. Der Abzug beträgt bis zu 20 % des Einkommens oder 4 Promille des Umsatzes. Spenden an politische Parteien und Stiftungen sind ebenfalls begünstigt. Die Spende muss an eine steuerbegünstigte Organisation gehen und mit einer Spendenquittung nachgewiesen werden. Sach- und Aufwandsspenden sind absetzbar, jedoch sind genaue Nachweise erforderlich. Spenden an Stiftungen bieten besondere Vorteile, wie den Abzug von bis zu 1.000.000 Euro über zehn Jahre.
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steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden
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