Ausgabe September/Oktober 2024
In der aktuellen Mandanten-Information werden folgende steuer- und wirtschaftsrechtliche Themen behandelt:
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Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer: Ab dem 30.09.2024 wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer eingeführt, die die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ersetzen soll. Die Zuteilung beginnt am 1.11.2024.
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Umsatzsteuer für Nebenleistungen von Hotels: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüft, ob Nebenleistungen wie Frühstück, WLAN oder Parkplatz im Hotel ebenfalls dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen oder ob sie mit 19 % besteuert werden müssen.
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Fiktiver Zufluss einer nicht ausgezahlten Tantieme: Ein fiktiver Zufluss einer Tantieme kann steuerlich erfasst werden, wenn der Anspruch fällig und durchsetzbar ist, auch wenn die Tantieme nicht ausgezahlt wurde.
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Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer für Gebäude: Ein Gutachten kann eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes nachweisen, wodurch eine höhere Abschreibung möglich wird.
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Grundsteuerreform und Zweifel an der Rechtmäßigkeit: Wenn der festgestellte Grundsteuerwert den tatsächlichen Wert eines Grundstücks erheblich übersteigt, kann durch ein Sachverständigengutachten der Nachweis eines niedrigeren Wertes erbracht werden, um eine verfassungswidrige Übermaßbesteuerung zu verhindern.
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