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E-Rechnung

18. November 2024/in Merkblätter

Ab dem 01. Januar 2025 sind alle Unternehmen im inländischen B2B-Bereich verpflichtet, digitale / elektronische Rechnungen (nachfolgend E-Rechnung genannt) nach neuen Vorgaben zu empfangen und zu verarbeiten. E-Rechnungen im Sinne des Umsatzsteuerrechts sind Rechnungen, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen werden. Eine E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte in einem strukturierten maschinenlesbaren Datensatz der. Eine Bilddatei – eine Pdf-Datei oder eine eingescannte Papierrechnung erfüllt diese gesetzliche Anforderung nicht. Für den Vorsteuerabzug ist der Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung zwingend erforderlich!

Die Pflicht zur Abrechnung mittels E-Rechnung betrifft inländische Umsätze zwischen im Inland ansässigen Unternehmen. Folgende E-Rechnungsformate entsprechen der europäischen Norm 16931 und sind demnach ein gültiges E-Rechnungsformat:

  • XRechnung
  • ZUGFeRD 2.0

Die E-Rechnungsplattform DATEV Unternehmen Online inklusive Auftragswesen next eignet sich nicht nur für den Empfang von Eingangsrechnungen sondern auch zum Erzeugen von Ausgangsrechnungen. Bei der Einrichtung dieser Plattform unterstützen wir Sie gerne.

Laden Sie Sich hier den gesamten Artikel als Pdf herunter.

Mandanten Merkblatt E Rechnung

Sie haben hierzu Fragen? Gerne unterstützen wir Sie hierbei.

Wie sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum Thema geäußert hat finden Sie hier:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2024-10-15-einfuehrung-e-rechnung.html

https://greschner.tax/wp-content/uploads/2024/07/greschner-aktuelles-16.jpg 1080 1920 Admin https://greschner.tax/wp-content/uploads/2024/09/greschner-logo-header.png Admin2024-11-18 19:08:542025-03-05 17:46:10E-Rechnung

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